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Geistiges Eigentum schützen
Geistiges Eigentum schützen: IP-Strategie für Life-Sciences-Unternehmen

Daniel Schuppmann, LL.M.
Aktualisiert am:
4.5.26
Das Wichtigste in Kürze
Geistiges Eigentum ist im Life-Sciences-Bereich selten nur ein Patent. Der wirtschaftliche Wert liegt häufig in einem Paket aus Patenten, Know-how, Daten, SOPs, Materialien, Software, Marken und Geschäftsgeheimnissen.
Nicht jedes wertvolle Asset muss oder kann registriert werden. Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster benötigen in der Regel Anmeldung und Eintragung. Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse können ohne Registrierung entstehen, müssen aber praktisch abgesichert werden.
Patentschutz beginnt nicht erst mit der Anmeldung, sondern mit der richtigen Offenlegungsstrategie. Veröffentlichungen, Pitch Decks, Konferenzbeiträge, Datenräume, CDAs und MTAs sollten so gesteuert werden, dass Neuheit, Geheimnisschutz und Verhandlungsposition nicht beschädigt werden.
IP-Schutz ist nur belastbar, wenn die Rechtekette stimmt. Founder IP, Arbeitnehmererfindungen, Beiträge von Beratern, Forschungseinrichtungen, CROs, CDMOs und Kooperationspartnern müssen vertraglich sauber zugeordnet werden.
Durchsetzung ist wichtig, aber nicht der einzige Zweck von IP. Für Biotech, Pharma, Medtech und Digital Health ist IP vor allem dann wertvoll, wenn es finanzierungsfähig, lizenzierbar, kooperationsfähig und diligence-ready ist.
Dieser Beitrag entstand gemeinsam mit Tobias Dammer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Life-Sciences-Team von NEUWERK.
Worum geht es beim Schutz von geistigem Eigentum?
Geistiges Eigentum schützt immaterielle Werte. Im Life-Sciences-Bereich sind das nicht nur technische Erfindungen, sondern häufig auch Daten, Know-how, Software, Materialien, technische Zeichnungen, Zulassungsunterlagen, Herstellungsinformationen, Marken, Designs und vertrauliche Entwicklungsdokumentation.
Der Begriff „geistiges Eigentum“ klingt abstrakt. In der Praxis geht es aber um sehr konkrete Verwertungsfragen: Wer darf eine Technologie nutzen, Daten auswerten, ein Herstellungsverfahren einsetzen oder eine Plattform lizenzieren? Und kann das Unternehmen gegenüber Investoren, Lizenznehmern oder Käufern belastbar nachweisen, dass es die relevanten Rechte tatsächlich hält oder zumindest wirksam nutzen darf?
Gerade in Life Sciences ist das entscheidend. Viele Unternehmen haben am Anfang noch kein Produkt am Markt. Der Unternehmenswert liegt dann nicht in Umsatz, sondern in wissenschaftlichem Fortschritt, Schutzrechten, Datenpaketen, regulatorischer Anschlussfähigkeit und der Fähigkeit, diese Elemente in eine verwertbare Struktur zu bringen.
IP-Schutz bedeutet deshalb nicht nur, ein Patent anzumelden. Er bedeutet, das eigentliche Asset zu definieren, formale Schutzrechte von vertraulichem Know-how zu trennen und die Rechte an allen wertrelevanten Bestandteilen vertraglich sauber abzusichern.
Welche Arten von geistigem Eigentum gibt es?
Für Life-Sciences-Unternehmen sind vor allem sechs Kategorien relevant.
Patente schützen technische Erfindungen. Das können neue Wirkstoffe, Formulierungen, Herstellungsverfahren, medizinische Anwendungen, Diagnostikmethoden oder technische Plattformen sein. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.
Gebrauchsmuster können in bestimmten Jurisdiktionen eine schnellere und einfachere Schutzform für technische Erfindungen sein. Sie werden manchmal als „kleines Patent“ beschrieben. Das greift aber zu kurz, weil Schutzumfang, Prüfungsmechanik und strategische Eignung vom jeweiligen Rechtssystem abhängen.
Marken schützen Kennzeichen, also etwa Produktnamen, Unternehmensnamen, Logos oder andere Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen unterscheidbar machen. In Life Sciences werden Marken oft erst später sichtbar wichtig. Für Produktlaunch, Plattformpositionierung, Diagnostikangebote oder digitale Gesundheitsprodukte können sie aber erheblichen Wert haben.
Designs schützen die äußere Gestaltung eines Produkts. Im klassischen Biotech spielen sie häufig eine geringere Rolle als Patente und Know-how. Bei Medtech, Diagnostikgeräten, Wearables, Verpackungen oder digitalen Oberflächen können sie aber relevant sein.
Urheberrechte entstehen häufig ohne Registrierung. Sie können zum Beispiel wissenschaftliche Texte, Grafiken, technische Zeichnungen, Softwarecode, Datenbankstrukturen, Schulungsunterlagen, Studienunterlagen oder bestimmte Dokumentationen schützen. Wichtig ist aber: Urheberrecht schützt nicht die wissenschaftliche Erkenntnis als solche, nicht die technische Lehre als solche und auch nicht bloße Daten als solche. Geschützt ist regelmäßig nur die konkrete Ausdrucksform.
Bei Inhalten, die mit künstlicher Intelligenz erstellt werden, ist besondere Vorsicht geboten. In vielen Rechtsordnungen setzt urheberrechtlicher Schutz menschliche schöpferische Leistung voraus. Reine KI-Ergebnisse können deshalb Schutzlücken aufwerfen. Für Life-Sciences-Unternehmen ist das relevant, wenn KI etwa bei Texten, Abbildungen, Code, Datenanalysen, Molekülentwürfen oder Dokumentation eingesetzt wird. Dann sollte früh geklärt werden, welche Bestandteile überhaupt schutzfähig sind, welche Rechte an Input- und Output-Daten bestehen und ob Schutz eher über Verträge, Geschäftsgeheimnisse oder technische Zugangskontrollen erreicht werden muss.
Geschäftsgeheimnisse schützen vertrauliche Informationen mit wirtschaftlichem Wert. In Life Sciences können das etwa Herstellungsparameter, Assay-Setups, Zelllinieninformationen, Protokolle, SOPs, negative Ergebnisse, Rohdaten, Analysemodelle, Lieferantenwissen, regulatorische Strategien oder nicht öffentliche Zulassungs- und Dossierinformationen sein. Geschäftsgeheimnisse sind oft genauso wichtig wie Patente, manchmal sogar wichtiger.
Welche Schutzrechte müssen registriert werden?
Einige IP-Rechte entstehen erst durch Anmeldung und Eintragung. Dazu gehören insbesondere Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster.
Bei solchen registrierten Rechten ist der formale Prozess Teil des Schutzes und die Anmeldung definiert den Gegenstand. Die Behörde prüft je nach Schutzrecht formelle und teilweise auch materielle Voraussetzungen. Nach Eintragung oder Erteilung entsteht ein Recht, das gegenüber Dritten geltend gemacht werden kann.
Bei Patenten ist dieser Prozess besonders anspruchsvoll. Die Anmeldung muss die Erfindung so offenlegen, dass eine fachkundige Person sie ausführen kann. Gleichzeitig müssen die Patentansprüche den Schutzbereich präzise definieren. Diese Ansprüche entscheiden später darüber, ob ein Wettbewerber in den Schutzbereich fällt oder nicht.
Das ist einer der Gründe, warum Patentschutz strategisch geplant werden muss. Eine zu enge Anmeldung kann wirtschaftlich zu wenig schützen. Eine zu breite Anmeldung kann angreifbar sein. Eine zu späte Anmeldung kann scheitern, weil die Erfindung bereits öffentlich geworden ist.
Für Life-Sciences-Unternehmen kommt hinzu: Patentschutz ist territorial. Eine Patentanmeldung schützt nicht automatisch weltweit. Internationale Anmeldestrategien müssen deshalb priorisieren. Relevante Fragen sind etwa:
Wo sitzen Wettbewerber?
Wo sollen Produkte entwickelt, hergestellt oder vermarktet werden?
Wo sitzen potenzielle Lizenznehmer oder Käufer?
Welche Märkte sind für Erstattung, klinische Entwicklung oder Produktion relevant?
Welche territoriale Strategie ist für ein frühes Unternehmen überhaupt finanzierbar?
Es geht also nicht darum, möglichst viele Länder abzudecken. Es geht darum, die IP-Strategie an Geschäftsmodell, Budget und Verwertungslogik auszurichten.
Welche Schutzpositionen entstehen ohne Registrierung?
Nicht jedes wertvolle Asset wird in ein Register eingetragen. Gerade in Life Sciences liegt ein erheblicher Teil des Unternehmenswerts in nicht registrierten Schutzpositionen.
Urheberrechte können automatisch entstehen, etwa an Softwarecode, bestimmten Texten, Grafiken, technischen Zeichnungen, Datenbankstrukturen oder wissenschaftlichen Darstellungen. Dieser Schutz ist hilfreich, ersetzt aber keinen Patentschutz für technische Erfindungen und keinen vertraglichen Schutz von Know-how, Daten oder Materialien.
Noch wichtiger sind häufig Geschäftsgeheimnisse. Sie entstehen nicht durch Registereintragung, sondern durch tatsächliche Geheimhaltung. Eine Information ist nicht schon deshalb ein Geschäftsgeheimnis, weil sie intern als „confidential“ bezeichnet wird. Sie muss geheim sein, wirtschaftlichen Wert haben und durch angemessene, tatsächlich umgesetzte Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Geschäftsgeheimnisschutz braucht Organisation. Typische Maßnahmen sind Zugriffsbeschränkungen, Rollen- und Berechtigungskonzepte, interne Policies, saubere Dokumentation, Need-to-know-Prinzipien, Vertraulichkeitsvereinbarungen, kontrollierte Datenräume und klare Regeln für externe Partner.
Braucht jedes Life-Sciences-Unternehmen ein Patent?
Nein. Nicht jedes Life-Sciences-Geschäftsmodell braucht zwingend ein Patentportfolio. Aber jedes Life-Sciences-Unternehmen braucht eine IP-Strategie.
Patente sind besonders wichtig, wenn der wirtschaftliche Wert in einer technischen Erfindung liegt, die von Wettbewerbern nachgeahmt werden könnte, sobald sie bekannt ist. Das betrifft häufig therapeutische Produkte, Diagnostik, Formulierungen, Herstellungsverfahren oder bestimmte medizinische Anwendungen.
Es gibt aber auch Geschäftsmodelle, bei denen andere Schutzmechanismen im Vordergrund stehen. Bei datengetriebenen Modellen können Datenzugang, Datenqualität, Software, regulatorische Positionierung oder Geschwindigkeit wichtiger sein als ein einzelnes Patent. Bei Services oder Plattformmodellen kann Know-how-Schutz zentral sein. Bei bestimmten Herstellungsprozessen kann es sinnvoller sein, kritische Prozessparameter als Geschäftsgeheimnis zu schützen, statt sie in einer Patentanmeldung offenzulegen.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Haben wir ein Patent?“
Die bessere Frage lautet: Welche Schutzstrategie trägt unser Geschäftsmodell?
Dazu gehört auch die bewusste Entscheidung zwischen Patent und Geheimhaltung. Eine Patentanmeldung kann ein starkes Ausschließlichkeitsrecht schaffen. Sie führt aber regelmäßig auch zur Offenlegung technischer Informationen. Geschäftsgeheimnisse vermeiden diese Offenlegung, sind aber nur geschützt, solange die Information tatsächlich geheim bleibt und angemessen gesichert wird.
In der Praxis können beide Strategien nebeneinander bestehen. Ein Unternehmen kann zum Beispiel den Kern einer Erfindung patentieren, bestimmte Herstellungsdetails aber vertraulich halten. Entscheidend ist, dass diese Entscheidung bewusst getroffen wird und nicht zufällig durch frühe Veröffentlichungen, unkontrollierte Datenräume oder unpräzise Partnergespräche entsteht.
Warum Offenlegung so gefährlich sein kann
IP-Schutz scheitert häufig nicht an der Idee, sondern an zu früher oder unkontrollierter Offenlegung.
Das betrifft insbesondere Patente. Eine Erfindung muss neu sein. Wer technische Details vor der Anmeldung öffentlich macht, kann die Neuheit gefährden. Kritisch können zum Beispiel wissenschaftliche Publikationen, Poster, Konferenzbeiträge, Abstracts, Pitch Decks, Website-Inhalte, Förderanträge, Datenraumunterlagen oder Gespräche mit potenziellen Partnern sein.
Nicht jede Offenlegung ist gleich gefährlich. Vertrauliche Gespräche unter einem belastbaren CDA sind anders zu bewerten als öffentliche Präsentationen. Trotzdem sollten Life-Sciences-Unternehmen eine einfache Regel beachten:
Vor jeder substanziellen Offenlegung muss klar sein, ob die Information patentiert, vertraulich gehalten oder bewusst veröffentlicht werden soll.
Diese Entscheidung sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Sie gehört in die IP-Strategie.
Das gilt auch für MTAs. Wer Materialien teilt, teilt häufig mehr als physische Proben. Materialien können Rückschlüsse auf Technologie, Herstellungsprozesse, Assays oder Entwicklungsschritte ermöglichen. Ein MTA sollte deshalb nicht nur Transport und Nutzung regeln, sondern auch Zweckbindung, Weitergabe, Reverse Engineering, Ergebnisse, IP an Verbesserungen, Rückgabe oder Vernichtung sowie Vertraulichkeit.
Wem gehört das IP?
IP-Schutz ist nur dann wertvoll, wenn die Rechtekette stimmt.
Viele Unternehmen konzentrieren sich auf die Frage, welches Schutzrecht angemeldet werden soll. Mindestens genauso wichtig ist aber die Frage, wer das Recht überhaupt hält. Gerade in Life Sciences entstehen Beiträge oft in komplexen Umfeldern: Universität, Forschungseinrichtung, Gründerteam, Arbeitnehmer, externe Berater, CRO, CDMO, Softwareentwickler, Kooperationspartner oder Förderprojekt.
Dabei gilt nicht automatisch: Wer die Idee hatte, hält auch alle Rechte im Unternehmen. Und es gilt auch nicht automatisch: Alles, was für das Unternehmen entwickelt wird, gehört dem Unternehmen.
Typische Risikopunkte sind:
Gründer bringen bereits vor der Gründung entstandenes IP ein.
Wissenschaftliche Arbeiten wurden an einer Universität oder Forschungseinrichtung erstellt.
Arbeitnehmer entwickeln Erfindungen oder Software.
Freelancer, Berater oder CROs schaffen neue Ergebnisse.
Kooperationspartner leisten Beiträge zu Daten, Assays oder Verbesserungen.
Materialien oder Daten stammen aus Drittquellen.
Fördermittelbedingungen enthalten Vorgaben zur Verwertung.
Für Investoren, Lizenznehmer und Käufer ist die Rechtekette oft entscheidend. In der Due Diligence geht es nicht nur darum, ob ein Patent existiert. Es geht darum, ob das Unternehmen nachweisen kann, dass es die relevanten Rechte hält oder wirksam nutzen darf. Gerade bei Arbeitnehmererfindungen können zusätzlich besondere nationale Regeln gelten, die eine saubere interne Meldung und Zuordnung erforderlich machen.
Deshalb sind IP-Zuweisungen, Founder IP Assignment Agreements, Arbeitnehmererfindungsprozesse, Beraterverträge, Kooperationsverträge, CDAs und MTAs keine Nebendokumente, sondern Teil der IP-Architektur.
Wie schützt man IP vertraglich?
Verträge schließen die Lücke zwischen formalen Schutzrechten und praktischer Verwertbarkeit. Besonders wichtig sind:
Confidential Disclosure Agreements (CDAs). Sie regeln, welche Informationen vertraulich sind, zu welchem Zweck sie genutzt werden dürfen, wer Zugang erhält und was nach Ende der Gespräche passiert. Gerade vor Partnering-Gesprächen, Investorenprozessen oder Due Diligence ist ein belastbares CDA oft der erste Schutzmechanismus.
Material Transfer Agreements (MTAs). Sie regeln die Nutzung von biologischem Material, Proben, Zelllinien, Plasmiden, Reagenzien oder anderen Forschungsmaterialien. In Life Sciences sind sie oft hochrelevant, weil Materialien Rückschlüsse auf Technologie, Assays, Herstellungsprozesse oder Entwicklungsschritte ermöglichen können.
Founder IP Assignment Agreements. Sie sorgen dafür, dass IP, das Gründer bereits vor oder im Zusammenhang mit der Gründung geschaffen haben, sauber in die Gesellschaft überführt wird. Für Start-ups ist das besonders wichtig, weil Investoren und Käufer später regelmäßig prüfen, ob die Rechtekette vollständig ist.
Arbeits- und Beraterverträge. Sie müssen sicherstellen, dass neue Erfindungen, Software, Dokumentation, Daten und Know-how soweit rechtlich möglich beim Unternehmen ankommen oder von ihm genutzt werden können. Gerade bei externen Entwicklern, Consultants oder wissenschaftlichen Beratern sollte das nicht offenbleiben.
Forschungs- und Kooperationsverträge. Sie müssen Background IP, Project IP, Improvements, Datenrechte, Publikationen, Vertraulichkeit und Nutzungsrechte klar regeln. In Life Sciences entscheidet diese Vertragsarchitektur häufig darüber, ob spätere Lizenzierung, Finanzierung oder Transaktion ohne Reibung möglich ist.
Lizenzverträge. Sie regeln, wer eine Technologie in welchem Umfang nutzen darf. Dabei kommt es auf Field of Use, Territorium, Exklusivität, Unterlizenzierung, Know-how, Datenzugang, Verbesserungen und wirtschaftliche Parameter an.
Ein guter IP-Schutz besteht daher nicht aus einem einzelnen Dokument. Er entsteht aus einem stimmigen Zusammenspiel von Schutzrechten, Geheimhaltung, internen Prozessen und Verträgen.
Für erste praktische Ausgangspunkte lohnt sich ein Blick in das BIO.LAW Toolkit . Dort finden sich kostenlos nutzbare Vorlagen, unter anderem für CDAs, MTAs, Founder und IP Assignment Agreements, jeweils in deutscher und englischer Sprache.
Wie wird geistiges Eigentum durchgesetzt?
IP-Schutz ist nur glaubwürdig, wenn Rechte im Ernstfall auch durchgesetzt werden können.
Bei Verletzungen kommen je nach Schutzrecht und Rechtsordnung verschiedene Ansprüche in Betracht. Typisch sind Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung, Rückruf und Entfernung aus Vertriebswegen. In bestimmten Fällen können auch Besichtigungs- oder Vorlageansprüche relevant sein, etwa um eine technische Verletzung überhaupt nachweisen zu können.
Gerade im Patentbereich ist die Durchsetzung häufig anspruchsvoll. Es reicht nicht, ein Patent zu haben. Man muss zeigen können, dass das angegriffene Produkt oder Verfahren in den Schutzbereich fällt. Bei Wirkstoffen, Formulierungen, Herstellungsprozessen oder Diagnostikmethoden kann das technisch komplex sein. Beweissicherung ist deshalb entscheidend.
In Deutschland beginnt die Durchsetzung häufig außergerichtlich, etwa mit einer Abmahnung oder Berechtigungsanfrage. In dringenden Fällen kann einstweiliger Rechtsschutz in Betracht kommen. In anderen Jurisdiktionen können die Abläufe anders sein. Für internationale Life-Sciences-Unternehmen ist deshalb wichtig, Durchsetzung nicht isoliert national zu denken, sondern an Markt, Wettbewerb, Beweisbarkeit und kommerzielle Zielsetzung anzupassen.
Strafrechtliche Schritte können in schweren Fällen ebenfalls relevant sein, insbesondere bei vorsätzlichen und gewerblichen Verletzungen. In der Praxis steht aber meist die zivilrechtliche und strategische Durchsetzung im Vordergrund.
Praktische Schritte für eine belastbare IP-Strategie
Am Anfang muss kein perfektes IP-System stehen. Aber einige Schritte sollten früh angegangen werden.
Asset definieren. Was macht das Unternehmen wirklich wertvoll: Patent, Daten, Know-how, Material, Software, Prozess, Plattform oder Kombination?
Hard IP und Soft IP trennen. Was soll registriert werden. Was soll vertraulich bleiben. Was muss vertraglich abgesichert werden.
Offenlegung kontrollieren. Keine kritischen Informationen veröffentlichen oder teilen, bevor Patentstrategie, CDA oder MTA geklärt sind.
Rechtekette prüfen. Gründer, Arbeitnehmer, Berater, Universitäten, CROs, CDMOs und Kooperationspartner sauber einordnen.
Verträge auf IP prüfen. CDAs, MTAs, Arbeitsverträge, Beraterverträge, Forschungsvereinbarungen und Lizenzverträge auf IP-Zuweisung, Nutzungsrechte, Verbesserungen und Vertraulichkeit abstimmen.
Dokumentation aufbauen. Erfindungen, Datenpakete, Materialien, Versionen, Zugriffe und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.
Durchsetzung mitdenken. Schutzrechte sollten so gestaltet und dokumentiert sein, dass sie später nicht nur gut aussehen, sondern auch durchsetzbar sind.
Frequently Asked Questions
Muss geistiges Eigentum immer registriert werden?
Nein. Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster benötigen in der Regel Anmeldung und Eintragung. Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse können ohne Registrierung entstehen. Gerade Geschäftsgeheimnisse müssen aber aktiv geschützt werden, etwa durch Vertraulichkeit, Zugriffsbeschränkungen und klare Verträge.
Braucht ein Biotech-Unternehmen immer ein Patent?
Nicht immer. Viele Biotech-Unternehmen brauchen Patentschutz, insbesondere wenn sie therapeutische Produkte, Diagnostik oder technische Plattformen entwickeln. Es gibt aber Geschäftsmodelle, bei denen Daten, Software, Know-how, Materialien oder Geschwindigkeit wichtiger sind. Entscheidend ist eine IP-Strategie, die zum Geschäftsmodell passt.
Was ist der Unterschied zwischen Patent und Geschäftsgeheimnis?
Ein Patent kann ein starkes Ausschließlichkeitsrecht geben, erfordert aber Offenlegung der Erfindung. Ein Geschäftsgeheimnis bleibt vertraulich und wird nicht veröffentlicht, schützt aber nur, solange die Information geheim bleibt und angemessen gesichert wird. In Life Sciences werden beide Schutzmechanismen häufig kombiniert.
Was kann man bei einer IP-Verletzung tun?
Je nach Schutzrecht und Sachverhalt kommen Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung, Rückruf oder gerichtliche Maßnahmen in Betracht. In der Praxis beginnt die Durchsetzung oft mit Beweissicherung und einer außergerichtlichen Ansprache. Bei technischen Schutzrechten ist eine genaue Analyse des Schutzbereichs entscheidend.
Wem gehört IP, das Gründer, Mitarbeiter oder Berater entwickeln?
Das hängt von Verträgen, Rolle, Zeitpunkt, Rechtsordnung und Art des Beitrags ab. IP landet nicht automatisch immer beim Unternehmen. Deshalb sind Founder IP Assignment Agreements, Arbeitsverträge, Beraterverträge und klare IP-Klauseln wichtig.

Daniel Schuppmann, LL.M.
Senior Associate
As a Senior Associate at NEUWERK, Daniel advises on intellectual property and IT law, specializing in the licensing, commercialization, and transfer of IP rights. He regularly advises on transactions involving the development, exploitation, and protection of technology, as well as software agreements, outsourcing, and data protection. In addition, he supports clients in M&A deals, carve-outs, and other strategic transactions involving intellectual property and technology assets.
His work spans multiple industries, with a particular focus on the pharma, biotech and medtech industries.
Daniel has extensive experience in drafting and negotiating complex research and development collaborations, licensing and option deals, and and IP assignments. He also frequently advises on commercial agreements, including manufacturing and supply arrangements, distribution agreements, clinical trial agreements, service agreements, material transfer agreements and confidentiality agreements.
His clients range from large multinational corporations, investors, and fast-growing start-ups to spin-outs, academic institutions, and non-profit research organizations.
In 2024 and 2025, the German Newspaper Handelsblatt recognized Daniel as “One to Watch - Lawyer of the Future” in the fields of Intellectual Property and IT Law.
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