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Biotech Start-Up

Start-Up Biotech: IP, Finanzierung und Struktur von Anfang an richtig denken

Profilbild von Rechtsanwalt Daniel Schuppmann

Daniel Schuppmann, LL.M.

Aktualisiert am:

19.3.26

Das Wichtigste in Kürze

  • Definieren Sie zuerst das Asset. Im Biotech ist das selten nur ein Patent, sondern meist ein Bündel aus patentfähiger Technologie, Know-how, Daten, SOPs, Materialien und Entwicklungsplan.

  • Entscheiden Sie früh, was patentiert, was vertraulich gehalten und was vertraglich abgesichert werden soll. Nicht jedes Biotech-Start-up braucht ein breites Patentportfolio, aber jedes braucht eine klare IP-Strategie

  • Bauen Sie die Gesellschaft so auf, dass sie finanzierbar ist. Rechtsform, Cap Table, Gesellschaftervereinbarung, Vesting und gegebenenfalls ein späteres VSOP sollten von Anfang an zusammen gedacht werden.

  • Schneiden Sie den Kapitalbedarf entlang konkreter Meilensteine. Investoren finanzieren im Biotech in der Regel keine abstrakte Vision, sondern klar definierte Schritte zur Risikoreduktion, etwa belastbare präklinische Daten, CMC-Fortschritte oder einen plausibleren regulatorischen Pfad.


Viele Biotech-Start-ups scheitern nicht an der Wissenschaft. Sie scheitern daran, dass aus einer guten Technologie kein belastbares Unternehmen gemacht wird. Genau an dieser Schnittstelle entstehen die meisten Probleme: bei IP und Daten, in der Vorgründungsphase, bei der Finanzierungslogik, im Cap Table oder in der Frage, welche Verträge früh wirklich stehen müssen.


Dieser Beitrag richtet sich an Gründer im Bereich Biotech und Life Sciences, die aus einer Technologie ein finanzierbares Unternehmen machen wollen. Er zeigt, welche Fragen in der richtigen Reihenfolge geklärt werden sollten, wie Rechte, Finanzierung und Governance zusammenhängen und warum Themen wie Gesellschaftervereinbarung, Vesting, VSOP, Patent lizenzieren oder Patent übertragen im Biotech nicht Nebensachen sind, sondern Teil der Grundstruktur.


Wie wird aus Technologie ein investierbares Asset?

Der erste Schritt ist die saubere Abgrenzung dessen, was das Unternehmen eigentlich wertvoll macht.


Im Biotech ist das Asset selten nur ein einzelnes Patent. Häufig besteht es aus einer Kombination von patentfähigen Erfindungen, Know-how, Daten, Materialien, Assays, Software, Prozessen oder Herstellungsinformationen. Wer hier zu unscharf bleibt, bekommt später Schwierigkeiten bei Due Diligence, Venture Capital, Lizenzverhandlungen oder strategischen Partnerschaften.


Deshalb sollte früh zwischen Hard IP und Soft IP unterschieden werden. Hard IP umfasst typischerweise Patente und andere formale Schutzrechte. Soft IP umfasst unter anderem Know-how, SOPs, Daten, Entwicklungsinformationen, Software, Protokolle und Geschäftsgeheimnisse. Gerade im Life-Sciences-Bereich sind diese Soft-IP-Bestandteile in Finanzierungsrunden und Kooperationen oft genauso wertrelevant wie das formale Schutzrecht.


Viele Gründer stellen an dieser Stelle zuerst die Frage, ob sie ein Patent brauchen. Die Antwort ist nicht immer ja. Nicht jedes Biotech- oder Life-Sciences-Start-up braucht zwingend ein Patentportfolio. Es gibt Geschäftsmodelle, bei denen Daten, Software, Prozesse, Plattform-Know-how, Geschwindigkeit in der Entwicklung oder exklusiver Zugang zu Materialien wirtschaftlich wichtiger sind als ein einzelnes Schutzrecht. Umgekehrt gibt es Konstellationen, in denen ein fehlender oder zu schwacher Patentschutz die Finanzierbarkeit deutlich erschwert, insbesondere wenn das Unternehmen auf therapeutische Produkte, Diagnostik oder lizenzierbare Kerntechnologie setzt.


Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht nur: Haben wir ein Patent? Sie lautet: Welche IP-Strategie trägt unser Geschäftsmodell? Dazu gehört insbesondere, welche Teile der Technologie patentiert werden sollen, welche besser als Geschäftsgeheimnis geschützt werden, welche Daten für spätere Partnerschaften oder Zulassungswege wertentscheidend sind und wie sich all das mit Finanzierung und Verwertungsstrategie verbinden lässt.


Gerade im Biotech muss dabei bewusst entschieden werden, wo zunächst Vertraulichkeit und Geheimnisschutz die bessere Strategie sind und wo eine Patentanmeldung sinnvoll ist. Patente schaffen ein formales Ausschließlichkeitsrecht, setzen aber regelmäßig auch Offenlegung voraus. Wer auf Patentschutz setzt, muss deshalb mitbedenken, dass technisches Wissen zumindest teilweise offengelegt wird. Umgekehrt können Geschäftsgeheimnisse wirtschaftlich sehr stark sein, schützen aber nur, solange Vertraulichkeit tatsächlich organisatorisch und vertraglich abgesichert wird. Die strategische Frage lautet deshalb oft nicht nur „Patent oder nicht“, sondern: Welche Bestandteile der Technologie sollen offengelegt und patentiert werden, und welche Bestandteile sollten bewusst vertraulich bleiben? Soltel man sich für letzteres entscheiden, braucht es regelmäßig auch technische und organisatorische Maßnahmen, etwa Zugriffsbeschränkungen, Rollenkonzepte, interne Richtlinien, Dokumentationsstandards und SOPs. Gerade in Life Sciences sollte das nicht erst dann eingeführt werden, wenn Investoren oder Partner danach fragen.


Auch die Frage, wo ein Patent angemeldet werden sollte, sollte nicht reflexartig beantwortet werden. Maßgeblich sind meist nicht abstrakte „wichtige Märkte“, sondern die reale Verwertungslogik: Wo sitzen relevante Wettbewerber. Wo sollen künftige Partner, Lizenznehmer oder Käufer angesprochen werden. In welchen Ländern ist mit Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung zu rechnen. Und welche Anmeldestrategie ist für ein frühes Start-up überhaupt finanzierbar. Im frühen Stadium geht es daher oft weniger um maximale territoriale Reichweite als um eine stimmige Priorisierung.


Welche Rechte und Haftungsrisiken müssen vor der Gründung geklärt werden?

Vor der Gründung müssen Rechte und Vorgründungsrisiken in derselben Denkrichtung geprüft werden.


Zunächst muss klar sein, wo die relevanten Rechte liegen und in welcher Form das künftige Start-up sie nutzen darf. Auch dies betrifft wieder nicht nur Patente, sondern auch Daten, Materialien, Software, Know-how und Entwicklungsbeiträge Dritter. Gerade bei Life-Sciences-Start-ups entstehen hier häufig Lücken, weil nicht alle Beiträge automatisch in der Gesellschaft ankommen.


Wenn bereits vor der Gründung IP existiert, stellt sich die Frage, ob dieses bestehende IP übertragen oder lizenziert werden soll. Beide Modelle können sinnvoll sein. Wer diesen Unterschied vertiefen will, findet dazu bei BIO.LAW eigene Beiträge zu Patent lizenzieren und Patent übertragen. Bei Gründungen aus Universität oder Forschungseinrichtung kommen zusätzlich Fragen des Tech-Transfers und des institutionellen IP-Rahmens hinzu. Diese behandeln wir gesondert in unserem Beitrag zur Ausgründung.


Ebenfalls zu beachten: Viele Projekte beginnen operativ, bevor die Gesellschaft formell errichtet und handlungsfähig ist. Dann werden bereits Berater eingebunden, Laborkapazitäten genutzt, erste Förderanträge vorbereitet, Materialien bezogen oder Gespräche mit Investoren und Industriepartnern geführt. In dieser Phase wird häufig übersehen, dass Verpflichtungen unter Umständen noch nicht von einer bestehenden Gesellschaft getragen werden. Wer hier zu früh oder unklar handelt, kann persönliche Risiken begründen. Für Gründer ist deshalb wichtig, früh zu klären, wer bereits in wessen Namen handelt, welche Verträge schon geschlossen werden sollen und ab wann die künftige Gesellschaft diese Beziehungen übernehmen kann.


Wie baut man die richtige Finanzierungs- und Beteiligungsstruktur auf?

In frühen Phasen geht es selten darum, möglichst viel Kapital aufzunehmen. Es geht darum, den Kapitalbedarf so zu schneiden, dass mit jeder Runde ein konkreter Unsicherheitsblock reduziert wird. Im Biotech sind das typischerweise nicht nur „allgemeine Fortschritte“, sondern sehr spezifische Fragen: Lässt sich die Technologie reproduzierbar darstellen. Gibt es belastbare präklinische Daten. Ist ein Herstellungsweg technisch kontrollierbar. Lässt sich ein regulatorisch plausibler Entwicklungspfad aufzeigen. Und ist das Asset danach für die nächste Finanzierungsrunde, eine Lizenzierung oder einen strategischen Partner tatsächlich attraktiver als zuvor.


Damit unterscheidet sich Biotech-Finanzierung deutlich von vielen anderen Start-ups. Kapital wird hier nicht in erster Linie für schnelles Wachstum eingesetzt, sondern für Risikoreduktion. Investoren finanzieren deshalb nicht nur Wissenschaft, sondern die Aussicht, dass aus wissenschaftlichem Fortschritt ein klarer Wertzuwachs entsteht. Die Frage lautet also nicht nur: „Wie viel Geld brauchen wir?“ Die präzisere Frage lautet: Welcher Kapitalbetrag bringt uns zu welchem belastbaren Daten- oder Entwicklungsstand?


Gleichzeitig liegt hier eines der größten strukturellen Probleme vieler Biotech-Start-ups. Sie scheitern oft nicht deshalb, weil die Technologie zwingend ungeeignet wäre, sondern weil die Finanzierung über den langen und risikoreichen Entwicklungsweg nicht gesichert werden kann. Für Investoren sind Biotech-Engagements häufig schwieriger als in anderen Branchen: Die Kapitalbindung ist länger, technische und regulatorische Risiken sind höher und ein schneller Einstieg oder Ausstieg ist oft nicht realistisch. Genau deshalb ist es in der Praxis häufig schwerer, für ein Biotech-Start-up ausreichend Kapital einzuwerben als für weniger forschungsintensive Geschäftsmodelle.


Dem lässt sich nur begrenzt durch „besseren Pitch“ begegnen. Wichtiger ist eine Struktur, die Investoren das Risiko präziser einordnen lässt. Dazu gehört erstens, die Finanzierung in nachvollziehbare Meilensteine zu zerlegen, statt einen zu großen, pauschalen Kapitalbedarf aufzurufen. Zweitens sollte jede Runde klar an einen Werttreiber gekoppelt sein, also etwa an ein definiertes Datenpaket, einen belastbaren präklinischen Nachweis, einen CMC-Fortschritt oder einen klareren regulatorischen Pfad. Drittens hilft es, Finanzierungsquellen bewusst zu kombinieren, etwa Fördermittel, strategische Kooperationen, Lizenzmodelle, öffentliche Programme und klassisches Venture Capital. Viertens muss das Unternehmen früh dokumentations- und diligence-fähig sein. Gerade in Biotech sinkt die Finanzierbarkeit schnell, wenn Rechtekette, Datenbasis, Materialflüsse oder Governance nicht sauber vorbereitet sind.


Daraus folgt auch, dass unterschiedliche Entwicklungsphasen sehr unterschiedliche Finanzierungsprofile haben. In einer sehr frühen Phase können Eigenmittel, Förderprogramme, Inkubatoren und öffentliche Innovationsförderung sinnvoll sein, weil zunächst technische Machbarkeit, Datenbasis und Asset-Struktur sauber aufgebaut werden müssen. Sobald das Unternehmen in eine Phase kommt, in der externe Investoren das Projekt stärker auf Skalierbarkeit, Verwertbarkeit und Exit-Fähigkeit prüfen, verändern sich auch die Anforderungen. Dann genügt es nicht mehr, gute Wissenschaft zu zeigen. Dann muss das Unternehmen erklären können, welche Meilensteine bis zur nächsten Runde erreicht werden sollen, wie daraus ein belastbarer Unternehmenswert entsteht und welche Dokumentation, Rechtekette und Governance diese Entwicklung tragen.


Ein präklinisches Start-up braucht deshalb typischerweise andere Kapitalgeber, andere Unterlagen und eine andere Erzählung als ein Unternehmen mit belastbaren Tierdaten, klarer klinischer Perspektive oder plattformbasierter Lizenzstrategie. In einer frühen präklinischen Phase steht oft die Frage im Vordergrund, ob das Asset wissenschaftlich und technisch robust genug ist. Später rücken stärker Fragen nach CMC, regulatorischem Pfad, Partnerfähigkeit, Lizenzierbarkeit und Skalierbarkeit in den Vordergrund. Finanzierung folgt daher im Biotech idealerweise nicht einem pauschalen Wachstumsmodell, sondern einer stringenten Entwicklungslogik.

Praktisch sollten Gründer ihre Finanzierungsstrategie daher nicht als reine Investorensuche verstehen, sondern als Übersetzung von Wissenschaft in Finanzierungsschritte. Dazu gehört, für jede Runde sauber benennen zu können: Welcher Meilenstein soll erreicht werden. Welches Risiko wird dadurch reduziert. Welche Unterlagen und Rechte müssen dafür belastbar vorbereitet sein. Und warum dieser Fortschritt die nächste Runde, einen Partnerdeal oder eine Lizenzierung realistisch macht.


Welche Rechtsform passt zu einem Biotech-Start-up?

Für viele Biotech-Start-ups ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft die praktisch überzeugendste Grundstruktur, weil sie Risiko, Finanzierung und IP in einer Gesellschaft bündelt.


Der erste Grund ist Haftungsbegrenzung. Biotech-Start-ups arbeiten oft früh mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken: Labor- und Entwicklungsaufträge, Personalaufbau, IP-Kosten, Materialbeschaffung, regulatorische Vorbereitung und gegebenenfalls erste Kooperationsverträge. Eine Struktur mit beschränkter Haftung trennt diese unternehmerischen Risiken grundsätzlich vom Privatvermögen der Gründer. Das ist kein bloßer Formalismus, sondern ein zentraler Schutzmechanismus in einer kapitalintensiven und risikobehafteten Branche.


Der zweite Grund ist Investorenfähigkeit. Venture-Capital-Investoren und andere professionelle Kapitalgeber investieren typischerweise in Strukturen, in denen Beteiligungen, Finanzierungsrunden, Verwässerung, Exit-Mechanismen und Governance klar abgebildet werden können. Dafür eignen sich haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften regelmäßig besser als personen- oder mischgesellschaftliche Modelle. Sie erlauben eine klarere Beteiligungsstruktur, einen saubereren Cap Table und eine rechtlich besser beherrschbare Umsetzung von Gesellschaftervereinbarung, Vesting, Mitarbeiterbeteiligung oder späterem VSOP.

Der dritte Grund ist IP-Trägerschaft. Im Biotech muss häufig sichergestellt werden, dass Patente, Lizenzrechte, Know-how, Daten, Materialien und sonstige Vermögenswerte sauber in einer einheitlichen Rechtsträgerstruktur gebündelt werden. Eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft eignet sich dafür regelmäßig besser, weil sie als klarer Träger von Rechten, Verträgen und Finanzierung auftreten kann. Gerade wenn ein Start-up Patente lizenzieren, Patente übertragen bekommen oder selbst Lizenzgeber gegenüber Dritten werden soll, ist eine klare IP-Holding in einer investierbaren Gesellschaftsstruktur oft entscheidend.


Der vierte Grund ist Governance. Biotech-Start-ups müssen häufig schon früh Entscheidungen vorbereiten, die über den Alltag kleiner Gründerteams hinausgehen: weitere Finanzierungsrunden, Zustimmungsvorbehalte, Kooperationsverträge, strategische Partnerschaften, Exit-Szenarien oder Änderungen in der Geschäftsführung. Kapitalgesellschaften bieten hier typischerweise einen klareren rechtlichen Rahmen für Organstruktur, Vertretung, Beschlussfassung und Gesellschafterrechte.


In Deutschland ist deshalb häufig die GmbH der Standard. Sie verbindet Haftungsbegrenzung mit einer im Markt gut verstandenen, investorenfähigen Struktur und eignet sich regelmäßig gut als Trägerin von IP, Finanzierungsrunden und Governance-Regeln. In sehr frühen Phasen kann auch eine UG (haftungsbeschränkt) als Zwischenlösung in Betracht kommen, insbesondere wenn die Gründer schnell und mit geringerer Kapitalausstattung handlungsfähig werden wollen. Sie ist aber oft eher eine Frühphasenlösung als ein endgültiges Zielmodell, weil spätere Investoren und Transaktionspartner häufig lieber mit einer GmbH-Struktur arbeiten.


In anderen Jurisdiktionen erfüllen Limited Companies oder Corporations oft eine vergleichbare Funktion. Maßgeblich ist dabei weniger die nationale Bezeichnung als die rechtliche Qualität der Struktur: Haftungstrennung, klare Beteiligungsfähigkeit, belastbare Governance und die Fähigkeit, IP sowie Finanzierung in einem einheitlichen Vehikel zusammenzuführen.


Die Wahl der Rechtsform sollte deshalb nie isoliert getroffen werden. Sie ist immer auch eine Entscheidung darüber, wie das Start-up Risiken trägt, Rechte bündelt, Investoren aufnimmt und spätere Entwicklungsschritte rechtlich abbildet. Eine formal günstige oder schnell verfügbare Struktur ist nicht automatisch die bessere, wenn sie später bei Venture Capital, Lizenzierungen, Kooperationsverträgen oder im IP-Setup Reibung erzeugt.


Welche Dokumente müssen dann früh sitzen?

Sobald Rechtsform, Asset und Finanzierungslogik klarer werden, müssen diese Entscheidungen in einer belastbaren Dokumentation abgebildet werden.


Im Zentrum stehen zunächst Satzung und Gesellschaftervereinbarung. Beide Dokumente werden in der Praxis oft vermischt, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen. Die Satzung regelt die verfassungsrechtliche Grundstruktur der Gesellschaft. Dazu gehören etwa Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile, Organe und die Grundmechanik der Beschlussfassung. Sie ist damit das formale Fundament der Gesellschaft und bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Gesellschaft überhaupt handlungsfähig wird.


Die Gesellschaftervereinbarung geht deutlich weiter. Sie ist das Instrument, mit dem die wirtschaftliche und strategische Zusammenarbeit der Gesellschafter präzise gesteuert wird. Gerade im Biotech ist das wichtig, weil hier früh Themen relevant werden, die über eine Standardgründung deutlich hinausgehen: Vesting, Leaver-Regelungen, Anteilsübertragungen, Verwässerungsschutz, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte, Exit-Mechanismen und die Einbindung künftiger Investoren. Auch ein späteres VSOP sollte hier zumindest mitgedacht werden, wenn Schlüsselpersonen nicht sofort als Gesellschafter aufgenommen werden sollen. Die Gesellschaftervereinbarung ist damit regelmäßig das zentrale Governance-Dokument eines finanzierungsfähigen Start-ups.


Hinzu kommt die Geschäftsführer-Ebene. Sobald Gründer nicht nur Gesellschafter, sondern auch Geschäftsführer werden, reicht die reine Organbestellung nicht aus. Dann braucht es regelmäßig einen Geschäftsführeranstellungsvertrag, der Aufgabenbereich, Vergütung, Zuständigkeiten, Berichtspflichten, Vertraulichkeit, IP-Bezug und die Schnittstelle zwischen Organstellung und Anstellungsverhältnis sauber regelt. Gerade im Biotech ist das wichtig, weil operative Entscheidungen häufig früh in sensible Bereiche reichen, etwa IP, Fördermittel, Forschungspartner, Materialtransfer oder regulatorische Vorbereitung. Geschäftsführerrolle und persönliche Haftung sollten deshalb nicht nebenbei behandelt werden.


Daneben braucht ein Biotech-Start-up regelmäßig eine zweite Dokumentenebene für den operativen Aufbau des Unternehmens. Dazu gehören Arbeitsverträge mit klaren IP- und Vertraulichkeitsregelungen, Freelancer- oder Beraterverträge, Entwicklungs- und Kooperationsverträge sowie bei Bedarf Dienstleistungs- oder Laborverträge. Gerade bei externen Mitwirkenden ist rechtlich nicht selbstverständlich, dass neu entstehendes IP vollständig bei der Gesellschaft ankommt. Das muss ausdrücklich geregelt werden.


Im Life-Sciences-Bereich treten außerdem oft spezifische Vertragsformen hinzu. Wenn Forschungsmaterialien, Zelllinien, Plasmide oder andere biologische Materialien übertragen werden, ist ein MTA häufig zentral. Wenn mit Investoren, Industriepartnern oder potenziellen Lizenznehmern über vertrauliche Informationen gesprochen wird, sollte früh ein CDA eingesetzt werden. Für bestehende und künftige Gründerrechte kann ein Founder IP Assignment Agreement entscheidend sein, damit relevante Schutzrechte, Know-how-Positionen und sonstige Ergebnisse rechtlich sauber in der Gesellschaft gebündelt werden. Solche Vorlagen finden sich im BIO.LAW Toolkit.


Welche Hilfe ist beim Aufbau eines Biotech-Start-ups sinnvoll?

Biotech-Gründer sollten Technologie, Finanzierung, IP und Regulatorik nicht isoliert voneinander behandeln.


In der Praxis ist der Aufbau deutlich leichter, wenn früh die richtigen Sparringspartner eingebunden werden. Dazu gehören Tech-Transfer-Stellen, spezialisierte Anwälte, Patentberater, Fördermittelberater, Inkubatoren, branchenspezifische Netzwerke, erfahrene Investoren und gegebenenfalls wissenschaftliche oder industrielle Mentoren. Im Biotech ist gerade die Schnittstelle zwischen Wissenschaft, IP, Finanzierung und regulatorischem Pfad zu komplex, um sie nur nebenbei mitzudenken.


Hilfreich kann auch sein, gezielt mit bestehenden Vorlagen und Vertiefungsbeiträgen zu arbeiten. Wer ein Start-up in Life Sciences aufbaut, profitiert oft davon, neben Gründungsthemen auch Lizenzierung, Patentübertragung und die Interessen unterschiedlicher Stakeholder im Lizenzvertrag zu verstehen. 


Welche Fehler machen Gründungsteams bei Biotech-Start-ups besonders häufig?

Die größten Fehler betreffen selten die Idee, sondern die fehlende Struktur.


Typisch ist, dass das eigentliche Asset nicht sauber abgegrenzt wird, Rechte zu spät geprüft werden oder zu viele Personen aus wissenschaftlicher Höflichkeit Gesellschafter werden. Ebenso häufig werden Standarddokumente übernommen, ohne spätere Finanzierungsrunden, Vesting, VSOP, Mitarbeiterbeteiligung oder IP-Zuweisung mitzudenken. Ein weiterer Fehler ist, Investoren oder Industriepartner anzusprechen, bevor Rechtekette, Kernverträge und Due-Diligence-Unterlagen belastbar vorbereitet sind.


Ebenso oft wird die operative Geschäftsführung zu informell behandelt. Sobald Gründer auch die Geschäftsführung übernehmen, sollten Bestellung, Anstellungsvertrag, Vertretung, Compliance und persönliche Haftungsrisiken nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich sauber aufgesetzt werden.


Fazit

Ein Biotech-Start-up wird nicht dadurch finanzierbar, dass die Technologie spannend ist. Es wird finanzierbar, wenn aus Technologie, Rechten, Team und Entwicklungsplan eine belastbare Unternehmensstruktur entsteht.


Für Gründer heißt das praktisch: Zuerst muss klar sein, worin das eigentliche Asset liegt. Danach muss gesichert werden, dass Patente, Know-how, Daten und sonstige Beiträge rechtlich sauber in der Gesellschaft ankommen oder von ihr belastbar genutzt werden können. Erst dann sollte die Struktur aufgesetzt werden, mit einer Rechtsform, einem Cap Table und einer Gesellschaftervereinbarung, die spätere Finanzierungsrunden nicht erschweren, sondern tragen. Parallel dazu muss der Kapitalbedarf so geplant werden, dass jede Runde einen konkreten Werttreiber finanziert und nicht nur den allgemeinen Fortbetrieb des Unternehmens.


Die wichtigsten nächsten Schritte sind deshalb:

  1. Asset und IP-Strategie sauber definieren

  2. Rechtekette und Vorgründungsrisiken prüfen

  3. Rechtsform, Cap Table und Gesellschaftervereinbarung finanzierungsfähig aufsetzen

  4. Finanzierungsrunden an konkrete Daten- und Entwicklungsmeilensteine koppeln

  5. Die zentralen Verträge für IP, Geschäftsführerrolle, Mitarbeitende, Freelancer, Investoren und Vertraulichkeit früh vorbereiten


Wer diese Punkte früh ordnet, verbessert nicht nur seine Position gegenüber Investoren und Partnern. Er reduziert auch das Risiko, dass eine gute Biotech- oder Life-Sciences-Technologie an strukturellen Fehlern scheitert.

Frequently Asked Questions

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Biotech-Start-ups?

Typisch sind Fördermittel, Inkubatoren, öffentliche Innovationsförderung, Business Angels, Venture Capital und strategische Partnerschaften. Welche Kombination passt, hängt vor allem von Reifegrad, Kapitalbedarf und Entwicklungsplan ab. Im Biotech sollte Finanzierung stets an konkrete Meilensteine gekoppelt werden, damit jede Runde einen nachvollziehbaren technischen, regulatorischen oder kommerziellen Fortschritt finanziert.

Was ist bei Biotech-Start-ups wichtiger als bei anderen Start-ups?

Meist sind IP, Entwicklungsdauer, regulatorischer Pfad, Kapitalbedarf und Datengenerierung deutlich wichtiger als in weniger forschungsintensiven Modellen.

Braucht ein Biotech-Start-up immer ein Patent?

Nein. Nicht jedes Biotech-Start-up braucht zwingend ein Patentportfolio. Entscheidend ist, ob das Geschäftsmodell auf patentierbarer Kerntechnologie beruht oder ob Daten, Know-how, Software, Prozesse oder exklusive Materialzugänge wirtschaftlich wichtiger sind. Maßgeblich ist daher nicht die bloße Frage „Haben wir ein Patent?“, sondern ob die IP-Strategie zum Asset und zur Verwertungslogik passt.

Wann sollte man mit Verträgen und rechtlicher Struktur beginnen?

Früh. Spätestens bevor verbindliche Gespräche mit Investoren, Partnern, Beratern, Freelancern oder Forschungseinrichtungen geführt werden. Gerade im Biotech können schon in der Vorgründungsphase persönliche Haftungsrisiken entstehen oder Rechte verloren gehen, wenn zu früh und zu unstrukturiert gehandelt wird.

Welche Rechtsform eignet sich für ein Biotech-Start-up?

Oft ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft die praktikabelste Lösung, in Deutschland meist GmbH oder UG. Wichtig ist aber nicht nur die formale Rechtsform, sondern ob sie Finanzierung, Governance, IP-Trägerschaft und spätere Venture-Capital-Runden sauber abbilden kann.

Profilbild von Rechtsanwalt Daniel Schuppmann

Daniel Schuppmann, LL.M.

Senior Associate

As a Senior Associate at NEUWERK, Daniel advises on intellectual property and IT law, specializing in the licensing, commercialization, and transfer of IP rights. He regularly advises on transactions involving the development, exploitation, and protection of technology, as well as software agreements, outsourcing, and data protection. In addition, he supports clients in M&A deals, carve-outs, and other strategic transactions involving intellectual property and technology assets.


His work spans multiple industries, with a particular focus on the pharma, biotech and medtech industries.


Daniel has extensive experience in drafting and negotiating complex research and development collaborations, licensing and option deals, and and IP assignments. He also frequently advises on commercial agreements, including manufacturing and supply arrangements, distribution agreements, clinical trial agreements, service agreements, material transfer agreements and confidentiality agreements.


His clients range from large multinational corporations, investors, and fast-growing start-ups to spin-outs, academic institutions, and non-profit research organizations.


In 2024 and 2025, the German Newspaper Handelsblatt recognized Daniel as “One to Watch - Lawyer of the Future” in the fields of Intellectual Property and IT Law.

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