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Patent übertragen
Patent übertragen: Patentübertragungsvertrag, Ablauf und typische Fallstricke

Daniel Schuppmann, LL.M.
Updated on:
6 Feb 2026
Das wichtigste in Kürze:
Ein Patent zu übertragen bedeutet, das Eigentum an einem Patent oder einer Patentanmeldung per Patentübertragungsvertrag auf einen neuen Inhaber zu übertragen. In der internationalen Praxis heißt das häufig Assignment.
Patentinhaber übertragen Patente, um Assets zu verkaufen, IP in eine Ausgründung einzubringen, Portfolios zu bereinigen, Finanzierung oder M&A vorzubereiten oder Mitinhaberschaften zu entflechten.
Form und Vollzug zählen. Je nach Jurisdiktion kann der Eigentumsübergang bereits durch das Assignment eintreten oder zusätzliche formale Schritte erfordern. Register und Recordation sind oft nicht der Auslöser des Eigentumswechsels, aber zentral für Nachweis, Drittwirkung und Transaktionsfähigkeit.
Wer nach einem Patentübertragungsvertrag Muster sucht: Im Bio.law-Toolkit gibt es ein Founder IP Assignment Agreement (Deutsch und Englisch) als Download, besonders relevant für Start-ups und Ausgründungen.
Was bedeutet es, ein Patent zu übertragen?
Ein Patent zu übertragen heißt, dass der bisherige Inhaber (Verkäufer, Assignor) das Eigentum an einem Patent oder einer Patentanmeldung auf einen neuen Inhaber (Käufer, Assignee) verlagert. Anders als beim „Patent lizenzieren“ geht es nicht um ein Nutzungsrecht, sondern um den Eigentumstitel selbst und damit um die Stellung als Patentinhaber.
In Life Sciences ist die Übertragung selten nur „ein einzelnes Registerrecht“. Häufig steht ein wirtschaftliches Paket im Fokus: eine Patentfamilie in mehreren Ländern, zugehörige Anmeldungen und Prioritäten, der Aktenbestand aus Anmeldung und Erteilung, sowie begleitendes Know-how und Dokumentation, ohne die das Patent in der Praxis oft schwer verwertbar ist.
Wie läuft eine Patentübertragung typischerweise ab?
„Patent übertragen“ ist weniger ein einzelner Unterschriftenmoment als ein geplanter Ablauf, in dem Vertragstext, Dokumentation und Vollzug ineinandergreifen. Am Anfang steht die saubere Bestandsaufnahme: Welche Patente und Anmeldungen sollen überhaupt übertragen werden, in welchen Ländern, in welchem Verfahrensstand, mit welchen Prioritäten und welche Familienmitglieder gehören dazu. Parallel muss die Eigentumskette plausibel und belegbar sein. Käufer wollen sehen, dass frühere Übertragungen dokumentiert sind und dass es keine versteckten Mitinhaber, Arbeitgeber- oder Beraterbeiträge oder sonstige Rechte Dritter gibt, die später „hochkommen“.
Auf dieser Basis wird die Transaktionsstruktur festgelegt, zum Beispiel als reiner Asset Deal, als Carve-out aus einem größeren Portfolio oder als Einbringung in eine NewCo. Häufig werden Übertragungen zusätzlich durch Lizenzen flankiert, etwa als Back-License oder Übergangsrecht, wenn der Verkäufer bestimmte Nutzungen behalten soll. Erst dann lohnt sich die eigentliche Vertragsverhandlung des Patentübertragungsvertrags: Welche Assets gehen über, welche Zusicherungen gibt es, wie werden Risiken verteilt und welche Mitwirkung ist beim Vollzug geschuldet. Der letzte Schritt ist der Vollzug. Das umfasst Unterschriften, eine saubere Dokumentenkaskade, die Aktualisierung interner Register und Datenräume und, wo relevant, Registerumschreibungen oder Recordation, damit die neue Eigentumslage nach außen belastbar ist.
Wann ist die Übertragung wirksam und welche Rolle spielen Register?
Für die Praxis sind zwei Ebenen zu trennen: Wirksamkeit des Eigentumsübergangs zwischen den Parteien und Schutz bzw. Nachweisbarkeit gegenüber Dritten.
Zwischen den Parteien wird der Eigentumsübergang regelmäßig durch das wirksame Assignment herbeigeführt, in Deals meist gesteuert über Unterzeichnung, Effective Date oder Closing. Dabei unterscheiden sich die Formalitäten je nach Schutzrechtssystem. Für nationale deutsche Patente und Patentanmeldungen gibt es grundsätzlich kein generelles Schriftformerfordernis. In der Deal-Praxis wird dennoch nahezu immer schriftlich gearbeitet, weil der Erwerber den Übergang später belegen können muss. Wichtig ist die Abgrenzung zum EP-System: Bei europäischen Patentanmeldungen verlangt das System für die Übertragung eine schriftliche, von den Parteien unterzeichnete Erklärung. Wer EP-Anmeldungen im Portfolio hat, sollte diese Formalität als eigenes Vollzugsthema behandeln.
Gegenüber Dritten spielen Register und Recordation eine andere Rolle. Viele Systeme kennen Registereinträge, die nicht „Eigentum erzeugen“, aber nach außen erhebliche praktische Wirkung haben. Das lässt sich gut an Deutschland und den USA erläutern: In Deutschland ist die Umschreibung im DPMA-Register typischerweise nicht Voraussetzung dafür, dass der Eigentumsübergang zwischen den Parteien wirksam ist. Praktisch wird die Umschreibung dennoch oft zum entscheidenden Meilenstein, weil sie in amtlichen Verfahren, bei der Prozessführung und in Due Diligence die Handlungsfähigkeit und die Nachweisführung erheblich erleichtert. In den USA wiederum ist die Recordation beim USPTO nicht der Mechanismus, der den Eigentumsübergang zwischen den Parteien „erst auslöst“. Sie ist aber für Erwerber regelmäßig zentral, weil sie die Stellung gegenüber späteren Dritten absichert und die Eigentumskette in der Transaktionspraxis belastbar macht.
Praxisregel: Ein Patentübertragungsvertrag ist dann vollzugstauglich und transaktionssicher, wenn (i) der Wirksamkeitszeitpunkt klar ist, (ii) die übertragenen Schutzrechte eindeutig identifiziert sind und (iii) die Vollzugsunterlagen so vorbereitet sind, dass Umschreibung oder Recordation ohne Zeitverlust erfolgen können.
Mini-Checkliste: So machen Sie eine Patentübertragung „vollzugstauglich“
Genau festlegen, was übergeht: Patente und Anmeldungen eindeutig identifizieren (Liste oder Anhang), einschließlich Länder und Verfahrensstand.
Wirksamkeitszeitpunkt klar regeln: Unterzeichnung, Effective Date oder Closing. Keine offenen Formulierungen.
Formanforderungen je Schutzrechtssystem prüfen: Bei internationalen Portfolios die Formalitäten pro Land und pro Anmeldesystem getrennt prüfen. Wo Schriftform und Unterschrift zwingend sind, muss die Signaturkette vor dem Stichtag stehen.
Vollzug sofort mitdenken: Unterschriebene Assignments, nötige Vollmachten, Nachweise zur Eigentumskette und ein Plan für Umschreibung oder Recordation direkt nach dem Stichtag.
Bestehende Verträge identifizieren: Lizenzen, Optionen, Forschungs- und Funding-Verträge prüfen. Klären, was fortgilt, wo Zustimmungen nötig sind und wie Belastungen im Deal abgebildet werden.
Was muss ein Patentübertragungsvertrag inhaltlich besonders sauber festlegen?
Ein Patentübertragungsvertrag ist funktional ein Asset Deal. Übertragen wird, was der Vertrag klar erfasst. Genau deshalb steckt die Arbeit in zwei Dingen: einer präzisen Asset-Beschreibung und klaren Abgrenzungen.
Zuerst muss eindeutig sein, welche Patente und Anmeldungen übergehen, inklusive der Frage, ob Familienmitglieder und Prioritätspositionen mit erfasst sein sollen. Zweitens sollte bewusst entschieden werden, ob begleitende Elemente mitübergehen, die in Life Sciences oft den Unterschied zwischen „Patent auf dem Papier“ und „verwertbarem Asset“ ausmachen: Aktenbestand, Unterlagen, Daten, Herstellparameter, Assays, Referenzmaterialien, Validierungsdaten oder Dokumentation. Das geht nicht automatisch mit dem Patent über. Wenn es wirtschaftlich relevant ist, muss es ausdrücklich geregelt werden, entweder als mitübertragener Bestandteil oder als flankierende Lizenz beziehungsweise Übergabepflicht.
Der dritte Punkt ist in der Praxis der häufigste Überraschungstreiber: bestehende Verträge und Belastungen. Wer ein Patent kauft, kauft nicht automatisch Exklusivität. Der Patenttitel kann übertragen werden, aber Verträge mit Dritten übertragen sich nicht automatisch und verschwinden auch nicht automatisch. Ob ein Vertrag übergeht, fortbesteht oder Zustimmungen erfordert, hängt von Vertragstext, Struktur und anwendbarem Recht ab. Bestehende Patentlizenzen sind dabei besonders greifbar: Ein Eigentümerwechsel beseitigt die Lizenz typischerweise nicht. Der Käufer muss damit rechnen, ein belastetes Patent zu erwerben. Genau deshalb gehören Lizenzverträge und ähnliche Vereinbarungen in jede Diligence und in die Deal-Dokumentation.
Welche Alternativen gibt es zur Patentübertragung?
Nicht jeder Verwertungsweg erfordert einen Eigentumswechsel. Wenn der Verkäufer Upside oder Plattformnutzung behalten will, sind Lizenz- oder Optionsmodelle häufig näher an der Interessenlage. Eine exklusive Lizenz kann wirtschaftlich ähnlich wirken, lässt das Eigentum aber beim Inhaber und kann dadurch strategische Flexibilität erhalten. Nicht-exklusive Lizenzen sind flexibler, wirken aber oft weniger attraktiv, wenn der Partner Exklusivität erwartet. Options- oder Call-Strukturen verschieben den Eigentumswechsel auf einen späteren Trigger, erfordern dafür aber eine sauber geregelte Zwischenphase.
Welche Punkte sind für Verkäufer besonders wichtig?
Für Verkäufer ist der wichtigste Schutzmechanismus Klarheit über den Umfang. Übertragen Sie nur, was wirklich übertragen werden soll. Gerade Annex-Strukturen und die Zuordnung in Patentfamilien müssen belastbar sein. Ebenso wichtig ist Transparenz zu Belastungen: bestehende Lizenzen, Optionen, Förderbedingungen oder Publikationsrechte gehören sauber in die Deal-Struktur, sonst entstehen Haftungs- und Closing-Risiken. Wenn der Verkäufer bestimmte Nutzungen behalten soll, ist das früh zu strukturieren, typischerweise über Rücklizenzen („Back-Licenses“) oder Übergangsrechte. Und schließlich: Schließen Sie die Dokumentation zur Eigentumskette vor dem Abschluss, sonst wird der wirtschaftliche Deal häufig über Bedingungen, Kaufpreisanpassungen oder Nachverhandlungen nachjustiert.
Welche Punkte sind für Käufer besonders wichtig?
Käufer zahlen am Ende für Nutzbarkeit und Exklusivität. Beides steht und fällt mit der Eigentumskette und den bestehenden Belastungen. Eine saubere Chain of title ist deshalb Deal-Kern. Ebenso wichtig ist die Prüfung bestehender Verträge, weil sie die wirtschaftliche Nutzung oft stärker einschränken als es der Patentbestand vermuten lässt. Schließlich sollte der Käufer die operative Nutzbarkeit absichern: Patente ohne begleitendes Know-how und ohne Unterlagen können in Life Sciences oft leerlaufen. Wenn das Asset in Entwicklung oder Kommerzialisierung soll, ist ein klarer Vollzugs- und Dokumentationsplan kaufpreisrelevant.
Warum übertragen Patentinhaber Patente?
Patentübertragungen folgen meist einer Transaktionslogik. Es geht darum, ein Programm, eine Plattform oder einen Teil des Portfolios so zu strukturieren, dass Wert realisiert oder eine nächste Finanzierungs- oder Transaktionsstufe ermöglicht wird. Typisch ist der Asset Sale: Programme, die nicht mehr zur Kernstrategie passen, werden verkauft, um Ressourcen zu fokussieren oder Liquidität zu schaffen. Ebenso häufig ist die Einbringung von IP in eine Ausgründung oder NewCo, weil Investoren eine klare Rechtebasis und Governance erwarten. In M&A- und Finanzierungssituationen ist die Übertragung oft Teil der „Readiness“, weil Käufer und Investoren belastbare Eigentumsketten sehen wollen und Unklarheiten in der Chain of title schnell zu Bedingungen, Kaufpreisanpassungen oder Nachverhandlungen führen.
Ein weiterer, in der Praxis sehr greifbarer Treiber ist die Entflechtung von Mitinhaberschaften. Joint Ownership klingt auf dem Papier kooperativ, ist operativ aber häufig schwer zu steuern. Ein klarer Eigentümer vereinfacht Entscheidungen zur Aufrechterhaltung, Durchsetzung und späteren Deals. Schließlich gibt es den Founder-Use-Case: Gerade in Start-ups ist die Übertragung von Gründer-IP auf die Gesellschaft oft Voraussetzung für Finanzierungsfähigkeit. Dafür gibt es im Bio.law-Toolkit ein Founder IP Assignment Agreement (Deutsch und Englisch).
Frequently Asked Questions
Was ist ein Patentübertragungsvertrag?
Ein Patentübertragungsvertrag ist der Vertrag, mit dem das Eigentum an einem Patent oder einer Patentanmeldung auf einen neuen Inhaber übertragen wird, häufig als Assignment bezeichnet.
Gibt es ein Patentübertragungsvertrag Muster auf Bio.law?
Im Bio.law-Toolkit gibt es jedoch ein Founder IP Assignment Agreement (Deutsch und Englisch) als Download, besonders relevant für Start-ups und Ausgründungen.
Zwischen den Parteien zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt (Unterzeichnung, Effective Date oder Closing), wenn die Übertragung formwirksam erfolgt ist. Für die Außenwirkung sind Register oder Recordation und eine belegbare Eigentumskette in der Praxis oft ebenso entscheidend.
Ab wann gilt die Übertragung als wirksam?
Was passiert mit bestehenden Lizenzen, wenn ich ein Patent kaufe?
Ein Eigentümerwechsel beseitigt bestehende Lizenzen typischerweise nicht. Der Käufer muss daher damit rechnen, ein Patent mit fortwirkenden Belastungen zu erwerben.
Was sind die häufigsten Gründe, warum der Vollzug länger dauert als erwartet?
Unklare Asset-Listen, fehlende Nachweise zur Eigentumskette, Formalitäten in einzelnen Schutzrechtssystemen sowie Zustimmungserfordernisse oder Einschränkungen aus bestehenden Verträgen. Ein Vollzugsfahrplan und ein sauberes Dokumentenpaket reduzieren diese Risiken deutlich.

Daniel Schuppmann, LL.M.
Rechtsanwalt, Senior Associate
As a Senior Associate at NEUWERK, Daniel advises on intellectual property and IT law, specializing in the licensing, commercialization, and transfer of IP rights. He regularly advises on transactions involving the development, exploitation, and protection of technology, as well as software agreements, outsourcing, and data protection. In addition, he supports clients in M&A deals, carve-outs, and other strategic transactions involving intellectual property and technology assets.
His work spans multiple industries, with a particular focus on the pharma, biotech and medtech industries.
Daniel has extensive experience in drafting and negotiating complex research and development collaborations, licensing and option deals, and and IP assignments. He also frequently advises on commercial agreements, including manufacturing and supply arrangements, distribution agreements, clinical trial agreements, service agreements, material transfer agreements and confidentiality agreements.
His clients range from large multinational corporations, investors, and fast-growing start-ups to spin-outs, academic institutions, and non-profit research organizations.
In 2024 and 2025, the German Newspaper Handelsblatt recognized Daniel as “One to Watch - Lawyer of the Future” in the fields of Intellectual Property and IT Law.
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