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Lizenzvertrag Checkliste
Checkliste für Lizenzverträge: die 10 Vertragsbereiche, die Sie in jedem Deal prüfen müssen

Daniel Schuppmann, LL.M.
Aktualisiert am:
13. Feb. 2026
Life Sciences leben von Innovation, und Lizenzierung ist das Rückgrat, um diese Innovation in den Markt zu bringen. Gleichzeitig werden Lizenzverträge oft als schwer zugängliche juristische Dokumente wahrgenommen. Sie sind voll von Fachbegriffen und Klauseln, die auf den ersten Blick unnötig wirken. In Wahrheit sind sie jedoch entscheidend, weil sie festlegen, wie geistiges Eigentum (IP) geteilt, geschützt und kommerzialisiert wird. Werden sie falsch aufgesetzt, drohen Streitigkeiten, Umsatzverluste oder sogar langwierige Rechtskonflikte.
Warum sind diese Verträge so anspruchsvoll? Vor allem wegen der Komplexität: Die Ziele beider Parteien müssen in Einklang gebracht werden, während gleichzeitig die zahlreichen „Was-wäre-wenn“-Szenarien rund um Innovation und Entwicklung abgedeckt werden.
Schauen wir uns daher die zentralen Regelungsbereiche an, die einen erfolgreichen Lizenzvertrag ausmachen.
Die zentralen Vertragsbausteine im Überblick
Definitionen
Jede belastbare Vereinbarung beginnt mit einem klaren Definitionsabschnitt. Er legt die Grundlage, indem er präzise beschreibt, was vom Vertrag erfasst ist. Welches IP wird lizenziert? Geht es um Patente, Know-how oder proprietäre Daten? Wo darf es genutzt werden? Für welche Anwendungen gilt die Lizenz konkret?
Gerade die Definition des „Field of Use“ ist hier häufig entscheidend. Wenn beispielsweise ein Biotech-Unternehmen eine Drug-Delivery-Technologie lizenziert, kann der zulässige Einsatzbereich auf Onkologieanwendungen begrenzt sein. Solche Festlegungen sind zentral, um spätere Auslegungskonflikte und Streitigkeiten zu vermeiden.
Lizenzgewährung
Die Lizenzklausel regelt, welche Rechte der Lizenznehmer erhält. Handelt es sich um eine exklusive Lizenz, sodass nur ein Unternehmen das IP in einem bestimmten Bereich nutzen darf? Oder um eine nicht-exklusive Lizenz, die es dem Lizenzgeber erlaubt, ähnliche Rechte auch an Dritte zu vergeben?
In diesem Zusammenhang ist auch die Unterlizenzierung ein zentraler Punkt. Sie kann die Reichweite des lizenzierten IP erheblich vergrößern, erfordert aber eine sorgfältige Regelung, um Konflikte und wirtschaftliche Unklarheiten zu vermeiden. Der Vertrag sollte ausdrücklich regeln, ob Unterlizenzen erlaubt sind, wie ein Genehmigungsprozess für Unterlizenznehmer ausgestaltet ist und welche finanziellen Folgen gelten. Lizenzgeber verlangen häufig, dass ein bestimmter Anteil der Unterlizenzumsätze als Lizenzgebühr an sie zurückfließt. Ohne klare Regelungen entstehen schnell Streitigkeiten über Umsatzbeteiligungen oder die zulässige territoriale Nutzung.
Technologietransfer
In vielen Deals endet die Rolle des Lizenzgebers nicht mit der reinen Rechteübertragung. Häufig ist er verpflichtet, den Lizenznehmer dabei zu unterstützen, das IP effektiv nutzen zu können. Das kann die Weitergabe von technischem Know-how umfassen, Schulungen oder auch die Übertragung physischer Materialien wie Zelllinien oder Herstellungsprotokolle.
Gerade in Lizenzverträgen rund um Impfstoffe kann es beispielsweise erforderlich sein, proprietäre Prozesse zur Skalierung der Produktion zu übertragen. Solche Pflichten sollten im Vertrag klar beschrieben werden, um Missverständnisse über Umfang und Tiefe der erwarteten Unterstützung zu vermeiden.
Finanzielle Konditionen
Finanzielle Regelungen sind ein Kernstück jeder Lizenzvereinbarung. Typischerweise enthalten Lizenzverträge eine Vorauszahlung, Meilensteinzahlungen, etwa bei Erreichen klinischer oder regulatorischer Etappen, sowie umsatzbasierte Lizenzgebühren.
In der Praxis wird häufig besonders intensiv darüber verhandelt, wie Lizenzgebühren konkret berechnet werden. Welche Abzüge sind zulässig. Darf der Lizenznehmer beispielsweise Drittanbieter-Royalties abziehen, um eine doppelte Belastung zu vermeiden. Diese Finanzstrukturen sind so zentral, dass sie in vielen Fällen eine eigene vertiefende Betrachtung verdienen.
Leistungs- und Entwicklungsverpflichtungen
Damit der Lizenznehmer das IP nicht lediglich „parkt“, enthalten viele Lizenzverträge Leistungs- und Entwicklungsverpflichtungen. Diese können konkrete Meilensteine vorsehen, etwa den Beginn klinischer Studien innerhalb von zwei Jahren, oder allgemeinere Standards wie „commercially reasonable efforts“ zur Kommerzialisierung.
Lizenzgeber wollen in diesem Zusammenhang häufig ein Kündigungsrecht, falls diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Die genaue Ausgestaltung ist oft ein entscheidender wirtschaftlicher Hebel, weil sie die Geschwindigkeit und Ernsthaftigkeit der Entwicklung beeinflusst.
Zusicherungen, Haftung und Freistellungen
In diesem Abschnitt wird die Risikoverteilung des Deals konkret. Im Life-Sciences-Bereich betreffen Zusicherungen häufig insbesondere die Rechtekette, einschließlich Erfinderübertragungen durch Mitarbeiter, das Fehlen kollidierender Rechtevergaben, etwa bestehende Exklusivitäten, Optionen oder Sicherheiten, den Stand der Patentprosecution und -maintenance sowie bekannte Streitigkeiten oder Anfechtungen, etwa Einsprüche, Nichtigkeitsklagen oder Erfinderstreitigkeiten.
Zugleich wird regelmäßig verhandelt, was gerade nicht zugesichert wird. Viele Lizenzgeber vermeiden pauschale Aussagen wie „valid and enforceable“ und bieten stattdessen kenntnisqualifizierte Zusicherungen sowie konkrete Offenlegungspflichten.
Haftungsregelungen und Freistellungen sind eng verwandt, lösen jedoch unterschiedliche Probleme. Haftungsklauseln begrenzen typischerweise die vertragliche Haftung, etwa durch Haftungshöchstbeträge und den Ausschluss bestimmter Schadenskategorien. Freistellungen regeln meist den Umgang mit Drittansprüchen und enthalten ein Verfahren: Wer führt die Verteidigung. Wer muss einem Vergleich zustimmen. Wer trägt die Kosten.
Ein häufiger Konfliktpunkt ist, ob Haftungsbegrenzungen auch für Freistellungen gelten. Wenn nicht, stellt sich die Frage, welche Ausnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind, etwa Drittansprüche wegen IP-Verletzung, Produkthaftungsfälle, Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Verantwortlichkeiten für IP-Schutz und Durchsetzung
Wer ist für die Aufrechterhaltung und Verteidigung des IP zuständig. Der Vertrag sollte klar regeln, ob der Lizenzgeber Patentverlängerungen, Gebührenzahlungen und Durchsetzungsmaßnahmen übernimmt, und wer die damit verbundenen Kosten trägt.
In globalen Lizenzstrukturen ist es nicht unüblich, dass der Lizenzgeber die Kontrolle über Patente in Kernjurisdiktionen behält, während der Lizenznehmer in seinen lokalen Märkten bestimmte Durchsetzungsaufgaben übernimmt.
Vertraulichkeit
Wenn Know-how oder Geschäftsgeheimnisse Teil des Deals sind, ist eine belastbare Vertraulichkeitsregelung essenziell. In Forschungskonstellationen werden häufig zusätzlich Publikationsregelungen vereinbart, um zu verhindern, dass sensible Daten zu früh offengelegt werden.
Gerade in Life Sciences kann eine unkontrollierte Veröffentlichung nicht nur wirtschaftliche Nachteile auslösen, sondern auch regulatorische und patentrechtliche Folgen haben.
Verbesserungen (Improvements)
Dieser Abschnitt regelt, wem Weiterentwicklungen des lizenzierten IP gehören. Wenn ein Lizenznehmer beispielsweise eine neue Anwendung für einen lizenzierten Wirkstoff identifiziert, stellt sich die Frage, ob der Lizenzgeber Rechte an dieser Verbesserung erhält.
Einige Verträge erfassen Improvements automatisch. Andere verlangen eine gesonderte Vereinbarung. Entwickelt ein Lizenznehmer etwa eine verbesserte Version eines lizenzierten Diagnostiktools, kann es erforderlich sein, die Bedingungen für die Nutzung und wirtschaftliche Verwertung der Verbesserung neu zu verhandeln.
Laufzeit und Beendigung
Jeder Lizenzvertrag braucht ein klares „Endgame“. Wie lange gilt die Lizenz. Welche Kündigungsrechte bestehen, insbesondere bei Vertragsverletzungen. Was passiert, wenn der Lizenznehmer Meilensteine nicht erreicht.
Ebenso wichtig sind die Folgen einer Beendigung. Was passiert mit Unterlizenzen. Was passiert mit Improvements. Welche Rechte fallen zurück, und welche Nutzungen dürfen fortgeführt werden.
Fazit
Lizenzverträge sind das verbindende Element vieler Life-Sciences-Kooperationen. Sie sind jedoch alles andere als trivial. Indem zentrale Punkte wie Technologietransfer, Haftungs- und Freistellungsmechanismen, finanzielle Strukturen, IP-Schutzverantwortlichkeiten und Beendigungsszenarien sauber geregelt werden, schaffen Lizenzverträge die Grundlage dafür, dass beide Parteien ihre Ziele erreichen können, ohne unnötige Risiken einzugehen.
Ob Sie als Lizenzgeber Ihre Innovation monetarisieren möchten oder als Lizenznehmer eine neue Technologie in den Markt bringen wollen: Ein klares Verständnis dieser Regelungsbereiche ist entscheidend, um den wirtschaftlichen Wert eines Deals zu sichern.
Frequently Asked Questions

Daniel Schuppmann, LL.M.
Senior Associate
As a Senior Associate at NEUWERK, Daniel advises on intellectual property and IT law, specializing in the licensing, commercialization, and transfer of IP rights. He regularly advises on transactions involving the development, exploitation, and protection of technology, as well as software agreements, outsourcing, and data protection. In addition, he supports clients in M&A deals, carve-outs, and other strategic transactions involving intellectual property and technology assets.
His work spans multiple industries, with a particular focus on the pharma, biotech and medtech industries.
Daniel has extensive experience in drafting and negotiating complex research and development collaborations, licensing and option deals, and and IP assignments. He also frequently advises on commercial agreements, including manufacturing and supply arrangements, distribution agreements, clinical trial agreements, service agreements, material transfer agreements and confidentiality agreements.
His clients range from large multinational corporations, investors, and fast-growing start-ups to spin-outs, academic institutions, and non-profit research organizations.
In 2024 and 2025, the German Newspaper Handelsblatt recognized Daniel as “One to Watch - Lawyer of the Future” in the fields of Intellectual Property and IT Law.
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