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Universität zu Köln
NEUWERK berät die Universität zu Köln bei einer Entwicklungskooperation mit Boehringer Ingelheim

BIO.LAW Team
Aktualisiert am:
6. Feb. 2026
Hamburg – Die Kanzlei NEUWERK hat die Universität zu Köln beim Abschluss eines Kooperations- und Lizenzvertrags über die gemeinsame Entwicklung und Kommerzialisierung eines SARS-CoV-2-neutralisierenden Antikörpers mit der Philipps-Universität Marburg und dem Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim beraten.
Mit der Vereinbarung verfolgen die Parteien das Ziel, ihre Expertise zu bündeln, um COVID-19 künftig besser behandeln und verhindern zu können. Kurz vor Weihnachten 2020 gaben die Parteien den Start einer Phase-1/2a-Studie zu einem neuen SARS-CoV-2-neutralisierenden Antikörper bekannt. Der neue Antikörper wurde aus dem Blut genesener COVID-19-Patienten am Universitätsklinikum Köln isoliert. Die neutralisierende Aktivität gegen SARS-CoV-2 wurde an der Universität Marburg untersucht. In Zusammenarbeit mit Boehringer Ingelheim wurde der Antikörper weiterentwickelt. Boehringer Ingelheim stellt die Antikörper für die klinischen Studien her.
NEUWERK hat die Universität zu Köln in sämtlichen rechtlichen Fragen der Zusammenarbeit beraten. Dies umfasste insbesondere die Ausgestaltung von Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen sowie die Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Berater der Universität zu Köln: Börge Seeger, MLE, JSM, CLP (Federführung, Partner)Dr. Jonas Welge (Associate)
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